Für das Recht auf Information:
Behördenunterlagen dürfen nicht länger unter Verschluss bleiben!
 

Am 8. Juli 2005 hat der Bundesrat grünes Licht für ein Informationsfreiheitsgesetz gegeben. Es soll im Januar 2006 in Kraft treten. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die mit Ihre Stimme auf dieser Seite ein Informationsfreiheitsgesetz gefordert und damit das Anliegen unterstützt haben.

Die Unterschriftensammlung ist damit beendet.  

 
Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des "Amtsgeheimnisses" gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.

Wir haben deshalb dazu aufgerufen:

Schließen Sie sich der Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene an!

5360 Bürgerinnen und Bürger haben im Projektzeitraum diese Aktion unterstützt. Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses Engagement!

Mit einem solchen Gesetz, das es bereits in über 50 Staaten gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen, ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen dafür, dass sensible Informationen, z.B. personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.

Mit Ihrer Unterschrift forderten die Unterzeichner den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, weit reichendes und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden.

Folgende Institutionen haben die Kampagne gestartet:

Transparency International - Deutsches Chapter e.V.
politik-digital.de
Netzwerk Recherche e.V.
Mehr Demokratie e.V.
Humanistische Union e.V.
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
Bertelsmann Stiftung

Zu den einzelnen inhaltlichen Positionen der erstunterzeichnenden Organisationen finden sie auf den Unterseiten dieser Internetseite weitere Informationen. Unter anderem wird dort ein Gesetzentwurf dokumentiert, der im April 2004 von fünf der oben genannten Organisationen vorgelegt worden ist. Dieser Gesetzesvorschlag enthält beispielhafte Regelungen, an denen sich ein Bundesgesetz messen lassen muss.


Dr. Christoph Bieber,
Vorsitzender pol-di.net e.V.: politik-digital ist eine Plattform zur politischen Kommunikation. Der Zugang zu relevanten Informationen und die Möglichkeit ihrer Bekanntmachung ist die Basis unserer Arbeit, die den Bürgern neue Wege zur Beteiligung am politischen Prozess eröffnen soll. Im Internet heißt es oft: "Information möchte frei sein" - wir möchten dabei helfen.


Prof. Dr. Edda Müller,
Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Ein größeres Maß an Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist für die Verbraucher essentiell. Wie ernst es die Behörden mit dem Verbraucherschutz nehmen, wie wirksam die Verwaltung die Interessen der Bürger auch als Verbraucher schützt - dieses Recht auf Wissen müssen wir in Deutschland endlich verankern.


Gerd Schulte-Hillen,
bis Ende 2003 Aufsichtsratsvorsitzender der Bertelsmann AG und Mitglied des Präsidiums der Berstelsmann Stiftung: Wie sollen die Bürger mitdenken, wenn sie zu wenig über die Pläne und Absichten der Regierenden wissen? Nur wer Informationen aus erster Hand hat, wird sich mit dem Geplanten befassen, identifizieren oder demokratisch Einfluß nehmen. Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft erst die Voraussetzungen für den Bürger, die Regierenden auf der Reise in die Zukunft engagiert zu begleiten.